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In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht, d.h. Personen müssen sich an-, um- bzw. abmelden, sofern sie eine (neue) Unterkunft beziehen.
Für die An-, Um- und Abmeldung sind verschiedene Fristen zu beachten.Eine Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft erfolgen.Hinweis: Es besteht die Möglichkeit den bisherigen Wohnsitz gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes abzumelden.
Montag & Dienstag 07:30 - 13:00 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch & Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 13:00 & 14:00 - 18:30 Uhr