Das neue Oö. Hundehaltegesetz verpflichtet den/die Hundehalter/in zu mehr Verantwortung
Mit dem 1. Dezember 2024 ist das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft getreten. Neben den allgemeinen Meldepflichten sind folgende Änderungen eingetreten:
- Tierärztliche Bestätigung über Größe/Gewicht: Ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes ist eine tierärztliche Bestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten (ab Anmeldung des Hundes bzw. erreichen des Alters) vorzulegen
- Alltagstauglichkeitsprüfung: Große Hunde, die ab dem 1. Dezember 2024 neu angemeldet wurden, eine Widerristhöhe ab 40cm und/oder ein Gewicht ab 20kg haben und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren
- Spezielle Hunderassen: Für folgende Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander muss - unabhängig von Größe und Gewicht - eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden, wenn sie zum Stichtag 1. Dezember 2024 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dies gilt auch für bereits angemeldete Hunde): Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Tosa Inu, Staffordshire Bullterrier, Pitbull
Weitere Informationen rund um das Thema Hundehaltung:
Oö. Hundehaltegesetz 2024
Homepage des Landes OÖ
Registrierung bei einer Tierkennzeichnungsdatenbank: Animaldata, Heimtierdatenbank oder Petcard