Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:
- Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Amtsstunden
- Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria)