Volksbegehren

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Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:

  • Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Amtsstunden 
  • Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria)