Handy-Signatur wird ab 5. Dezember 2023 zur ID-Austria
Der Parallelbetrieb von ID-Austria und Handy-Signatur endet mit 4. Dezember 2023. Bis zu diesem Termin können Sie am Gemeindeamt eine neue Handy-Signatur beantragen, sofern noch nie eine ausgestellt wurde. Wenn eine Handy-Signatur bereits behördlich (z. B. Gemeindeamt, Finanzamt,…) ausgestellt wurde, wird der Umstellungsprozess von der Handy-Signatur auf die ID-Austria Basisversion ab 5. Dezember 2023 im Zuge einer Anmeldung automatisch gestartet.
Mit der ID-Austria Basisversion haben Sie die Möglichkeit jederzeit eigenhändig auf die ID-Austria Vollversion umzusteigen.
Ab 5. Dezember 2023 ist die Ausstellung neuer Handy-Signaturen nicht mehr möglich!
Unterschied zwischen ID-Austria Basis- und Vollversion
ID-Austria Basisversion:
- Enthält alle Funktionen der Handy-Signatur (Einstieg Finanzonline und E-AMA weiterhin möglich)
- Weiterhin SMS-TAN-Verfahren
- Hat keine Ausweisfunktion (z. B. digitaler Führerschein)
ID-Austria Vollversion:
- Erweiterte Attribute (z. B. Wahlkartenbeantragung, Anforderung einer Meldebestätigung,…)
- Einstieg mit Fingerabdruck oder Gesichts- bzw. Iriserkennung
- e-Ausweise (digitaler Führerschein) sind möglich
- EU weite Anerkennung
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