Infos rund um das Thema Bauen
Barrierefreies Bauen und Wohnen
Die Fachstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen, steht Ihnen kostenlos und vor Ort bei der Beseitigung von baulichen Barrieren beratend zur Verfügung.
"Wir arbeiten an Lösungen, die den betroffenen Menschen mehr Selbständigkeit ermöglichen und unterstützen Sie auch bei der Abklärung der finanziellen Fördermöglichkeiten", so die beiden FachexpertInnen, Frau Margit Kolnberger und Herrn Mag. Hans Wagner
Bäume und Einfriedungen
Bäume und Einfriedungen neben der Straße
Ausästung
Durch Bäume, Sträucher, Hecken die in den Lichtraum der Straße (einschließlich Gehsteig) ragen, kann die Verkehrssicherheit insbesondere
- die freie Sicht über den Straßenverlauf
- Einrichtungen zur Regelung bzw. Sicherung des Verkehrs dienenden Anlagen (z.B. Verkehrszeichen)
- die Benützung der Straßen (Gehsteig) einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen (z.B. Beleuchtungsanlagen)
beeinträchtigt werden.
Als freier Lichtraum ist über der Fahrbahn eine Höhe von mindestens 4,5 m und über den Gehsteig eine Höhe von mindestens 2,20 m einzuhalten. Entsprechend der StVO 1960 muss die Straße (Gehsteig) in der gesamten Breite benützbar sein.
Die Ausästung und Entfernung trifft den Eigentümer bzw. wird dieser von der Marktgemeinde Bad Zell aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Breitbandinfrastruktur - Informationen für Bauwerber
Leerverrohrungen vorsehen
Um zukünftig unnötige Grabugns- bzw. Stemmarbeiten in und rund um Ihren Neubau zu vermeiden, empfehlen wir, eine entsprechende Leerverrohrung vorzusehen. Mit entsprechenden Verrohrungen sind Sie bestens für zukünftige Ansprüche an Breitbandinfrastruktur gerüstet.
Hausbauführer
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österreich.gv.at
https://www.österreich.gv.at - Infos zum Thema BauenBauamt
Ansuchen Baubewilligung (154,7 KiB)
Anzeige Baufertigstellung §43 (34,6 KiB)
Antrag behördliche Bewilligung von Bauplätzen (190,9 KiB)
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Baubeschreibung (964,9 KiB)
Entsorgungsnachweis Senkgruben Kleinkläranlagen (22,5 KiB)
Nächster Bauverhandlungstermin:
Donnerstag, 22. April 2021
07942/702-62501