Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt angezeigt.


Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

In dem Zuge wird schließlich das Neugeborene am Wohnsitz angemeldet, eine Geburtsurkunde und ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt. 

Näheres unter: www.oesterreich.gv.at

Zuständig