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am Gemeindeamt Bad Zell:
10. Dezember 2024
Die Fachstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen, steht Ihnen kostenlos und vor Ort bei der Beseitigung von baulichen Barrieren beratend zur Verfügung."Wir arbeiten an Lösungen, die den betroffenen Menschen mehr Selbständigkeit ermöglichen und unterstützen Sie auch bei der Abklärung der finanziellen Fördermöglichkeiten", so die beiden FachexpertInnen, Frau Margit Kolnberger und Herrn Mag. Hans Wagner.
Durch Bäume, Sträucher, Hecken die in den Lichtraum der Straße (einschließlich Gehsteig) ragen, kann die Verkehrssicherheit insbesondere
beeinträchtigt werden.
Als freier Lichtraum ist über der Fahrbahn eine Höhe von mindestens 4,5 m und über den Gehsteig eine Höhe von mindestens 2,20 m einzuhalten. Entsprechend der StVO 1960 muss die Straße (Gehsteig) in der gesamten Breite benützbar sein.Die Ausästung und Entfernung trifft den Eigentümer bzw. wird dieser von der Marktgemeinde Bad Zell aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen.
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