Bauamt

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Die nächsten Bauverhandlungstermine

am Gemeindeamt Bad Zell:

10. Dezember 2024

Barrierefreies Bauen und Wohnen

Die Fachstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen, steht Ihnen kostenlos und vor Ort bei der Beseitigung von baulichen Barrieren beratend zur Verfügung.
"Wir arbeiten an Lösungen, die den betroffenen Menschen mehr Selbständigkeit ermöglichen und unterstützen Sie auch bei der Abklärung der finanziellen Fördermöglichkeiten", so die beiden FachexpertInnen, Frau Margit Kolnberger und Herrn Mag. Hans Wagner. 

Bäume und Einfriedungen neben der Straße

Durch Bäume, Sträucher, Hecken die in den Lichtraum der Straße (einschließlich Gehsteig) ragen, kann die Verkehrssicherheit insbesondere

  • die freie Sicht über den Straßenverlauf
  •  Einrichtungen zur Regelung bzw. Sicherung des Verkehrs dienenden Anlagen (z.B. Verkehrszeichen)
  • die Benützung der Straßen (Gehsteig) einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen (z.B. Beleuchtungsanlagen)

beeinträchtigt werden.

Als freier Lichtraum ist über der Fahrbahn eine Höhe von mindestens 4,5 m und über den Gehsteig eine Höhe von mindestens 2,20 m einzuhalten. Entsprechend der StVO 1960 muss die Straße (Gehsteig) in der gesamten Breite benützbar sein.
Die Ausästung und Entfernung trifft den Eigentümer bzw. wird dieser von der Marktgemeinde Bad Zell aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Hausbauführer

Die Suchmaschine - alles zum Thema Bauen und Wohnen
www.hausbaufuehrer.at

Alle Infos rund um das Thema Bauen:

www.österreich.gv.at

 


Robert Tischberger
Kontaktdaten von Robert Tischberger
Bauamt
Robert Tischberger
Marktplatz 8
Tel: +43 7263 7255 16
robert.tischberger@bad-zell.ooe.gv.at

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