Reisepass & Personalausweis
Die Beantragung eines österreichischen Reisepasses/Personalausweises ist bei persönlichem Erscheinen am Gemeindeamt Bad Zell möglich. Der Reisepass wird innerhalb von 10 Werktagen ab Beantragung zugesendet.
Gebühren und Gültigkeit:
| Gebühr | Gültigkeit |
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Reisepass ab dem 12. Lebensjahr | € 78,- | 10 Jahre |
Expresszustellung | € 102,10 |
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Eintagesexpresspass | € 220,- |
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Kinderreisepass bis zum 2 Lebensjahr | gebührenfrei | 2 Jahre |
Kinderreisepass vom 2. bis 12. Lebensjahr | € 32,10 | 5 Jahre |
Expresszustellung | € 47,10 |
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Personalausweis ab dem 12. Lebensjahr | € 63,60 | 10 Jahre |
Kinderpersonalausweis bis zum 2. Lebensjahr | gebührenfrei | 2 Jahre |
Kinderpersonalausweis vom 2. bis 16. Lebensjahr | € 28,40 | 5 Jahre |
Erforderliche Unterlagen:
- Alter Reisepass oder Personalausweis
- Ein Passbild nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
- Eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder Standesbezeichnung IngenieurIn
Besitzt die Person noch keinen alten Reisepass/Personalausweis sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
Nähere Infos betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Notpass,... finden Sie auf der Seite: www.österreich.gv.at
Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die Beantragung der Ausstellung einer "Strafregisterbescheinigung" und/oder "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" ist am Gemeindeamt Bad Zell möglich.
Zuständig