FSME-Impfung

Detailinformationen zu dem Termin
Termin:
Mi, 15.05.2024
Zeit: 14:00-18:00 Uhr
Ort: BH Freistadt

Die Impfung:

-  Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.

-  Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpf­ungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).

-  Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre

-  Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.



Die Impfkosten:

Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr     € 15,00

Jugendliche im 16. Lebensjahr                          € 17,00

Personen ab dem 16. Lebensjahr                     € 17,00

Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.


Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver­sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B.   von der ÖGK € 4,80 pro Impfung).



FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,80 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.