Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht, d.h. Personen müssen sich an-, um- bzw. abmelden, sofern sie eine (neue) Unterkunft beziehen.

Für die An-, Um- und Abmeldung sind verschiedene Fristen zu beachten.
Eine Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft erfolgen.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit den bisherigen Wohnsitz gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes abzumelden.

Zuständig